Klimanotstand (1. Forderung)

am 30. Dezember 2018 im Konsens beschlossen

Wir fordern, dass die Schweiz den nationalen Klimanotstand ausruft: “Die Schweiz anerkennt die Klimakatastrophe als zu bewältigende Krise. Sie hat folglich auf diese Krise zu reagieren und die Gesellschaft kompetent darüber zu informieren.”

Der Notstand ist nicht als juristischer Begriff zu verstehen. Unser Ziel ist eine inhaltliche und zeitliche Priorisierung klimarelevanter Geschäfte, nicht etwa die Einschränkung demokratischer Rechte.

Der Klimanotstand wurde in Basel bereits am 20. Februar 2019 ausgerufen und wir sind von der Tatenlosigkeit in den seither vergangenen eineinhalb Jahren schwer enttäuscht. Notstand ist anderes!
20.02.2019 (16:42) - Medienmitteilung, Grosser Rat:
“Der Grosse Rat hat heute mit 71 zu 17 Stimmen (6 Enthaltungen) eine Resolution angenommen, in der er dazu aufgefordert wird, die Auswirkungen auf das Klima und die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Geschäften zu berücksichtigen. Wenn immer möglich sollen jene Geschäfte prioritär behandelt werden, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen. Weiter wird vom Regierungsrat gefordert, dass er die Bevölkerung umfassend informiert über Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels und Massnahmen, die gegen diesen ergriffen werden.”
Wortlaut der Resolution

“Wenn immer möglich”, scheint für die Basler Regierung bisher nahezu “nie” zu bedeuten.

Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Dringlichkeit der Lage müssen ernst genommen werden. Die Berichte der UNO, insbesondere der IPCC Sonderbericht zur 1.5°-Erwärmung (IPCC SR15), der IPCC Sonderbericht über Klimawandel und Land (IPCC SRCCL) und der IPBES Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services, müssen im politischen Prozess berücksichtigt werden.

Die Bevölkerung muss über die Notlage entsprechend informiert werden. In der Corona-Krise war es auf einmal möglich, nun erwarten wir dasselbe bezüglich der Klimakrise!
Dazu gehört eine ehrliche und transparente Berichterstattung. Es müssen der Bevölkerung in angemessenem Umfang leicht zugängliche und einfach verständliche Informationen zur Verfügung gestellt, sowie weitere Partizipationsmöglichkeiten geschaffen werden, damit sich die breite Bevölkerung an der Diskussion über Lösungsansätze zur Bewältigung der Krise beteiligen kann.

Netto 0 bis 2030 (2. Forderung)

Am 30. Dezember 2018 im Konsens beschlossen und am 28. Juli 2019 im Konsens präzisiert.

Wir fordern, dass die Schweiz bis 2030 im Inland netto 0 Treibhausgasemissionen ohne Einplanung von Kompensationstechnologien verursacht. Die netto Treibhausgasemissionen müssen zwischen 1.1.2020 und 1.1.2024 um mindestens 13% pro Jahr sinken, und danach um mindestens 8% pro Jahr sinken bis 1.1.2030. Alle Anteile verstehen sich relativ zu den Emissionen von 2018.

2015 hat die Schweiz mit einer Vielzahl anderer Staaten das Pariser Abkommen unterzeichnet. Dieses verpflichtet die Vertragspartner*innen zur Mithilfe, die globale Erwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, angestrebt wird eine Begrenzung auf unter 1.5°C. 

Eine Begrenzung auf eine Erwärmung von 1.5°C würde laut dem Bericht des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) zu massiv weniger negativen Folgen führen.

Um dies zu erreichen, muss bei der Hauptursache für die globale Erwärmung angesetzt werden: Den Treibhausgasemissionen (THGE). Der Ausstoss muss ab sofort erheblich gesenkt werden, um schliesslich netto null THGE zu erreichen. Es dürfen also nicht mehr THGE ausgestossen werden, als durch die natürliche Speicherung in Wäldern, Gewässern und Böden wieder nachhaltig kompensiert werden können. Je früher wir netto null erreichen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, die Erwärmung begrenzen zu können. Aus diesem Grund setzen wir es uns zum Ziel, bis zum Jahr 2030 netto null THGE zu erreichen.

Als wohlhabendes und innovatives Land sind die dafür notwendigen Massnahmen für die Schweiz leichter umsetzbar als für die Mehrheit der Länder dieser Erde. Darum haben wir die grosse Chance aber auch die klare Verantwortung, eine Vorreiterrolle in der globalen Klimapolitik einzunehmen. Das von der Schweiz ratifizierte Pariser Abkommen begründet diese Forderung mit dem “Principle of Equity”. Länder mit weniger materiellem Wohlstand gewinnen dadurch mehr Zeit, ihre Emissionen zu reduzieren.

Stand 2020: Das „Worst-Case“-Szenario des IPPC (ohne Einberechnung von Klima-Kipppunkten) ist auf dem besten Weg einzutreffen. Die THGE sind in diesem Jahr alleinig wegen der Coronakrise gesunken und die Wirtschaft inklusive klimaschädlichen Konzernen sowie fossile Brennstoffe und der damit verbundene THGE-Ausstoss werden stark angekurbelt. Andererseits gibt es die Bemühung in der lokalen Zivilgesellschaft per Initiative diese Forderung umzusetzen:
“Netto null THGE bis 2050 für die 1,5°C Obergrenze ist viel zu spät! Und wenn wir konsequent handeln, ist netto null bis 2030 in Basel auch realistisch - gerade in unserem innovativen Kanton.” Klimagerechtigkeitsinitative Basel2030

Klimagerechtigkeit (3. Forderung)

am 24. Februar 2019 im Konsens beschlossen

Wir fordern Klimagerechtigkeit.

Massnahmen zum Erreichen der Klimaziele müssen in einer Weise ausgestaltet werden, die  materiell und finanziell benachteiligte Menschen nicht zusätzlich belastet. Ungleichheit soll nicht vergrössert, sondern verkleinert werden. Dazu muss das Verursacherprinzip angewendet werden: 
Diejenigen, welche Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung verursachen und davon profitieren, sollen zur Verantwortung gezogen werden. Sie müssen Schäden vorbeugen beziehungsweise bereits entstandene Schäden beheben.

Alle genannten Punkte gelten insbesondere generationenübergreifend und global betrachtet. Nachfolgende Generationen sollen nicht durch die Taten der vorherigen beeinträchtigt werden. 

Stand 2020: Die durch COVID-19 verursachte Krise sowie die Klimakrise stellen die Menschheit vor riesige Herausforderungen und bedrohen unsere Gesellschaft. Beide Krisen bedrohen uns alle, doch nicht alle sind gleich stark davon betroffen. Obdachlose, Personen ohne anerkannte Papiere, unbegleitete Minderjährige, Flüchtlinge und viele andere sind mittellos und sich selbst überlassen, ohne Schlafplatz, manchmal ohne Nahrung. Wir wollen eine solidarische Gesellschaft, die schwierige Situationen berücksichtigen und verletzliche Menschen bei der Bewältigung künftiger Krisen schützen kann. Massnahmen zum Klimaschutz sind nur tragbar, wenn sie auch sozial verträglich sind. - Weiteres im Bericht zur Coronavirus-Krise vom Klimastreik.

Systemwandel (Klausel)

Am 30. Dezember 2018 im Konsens beschlossen.

Falls diesen Forderungen im aktuellen System nicht nachgekommen werden kann, braucht es einen Systemwandel.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beschreibt den Begriff «Systemwandel» auf Seite 182 des «Umweltberichtes 2018» wie folgt:
«Notwendiger Systemwandel: Die Europäische Umweltagentur (EUA) kommt nach einer umfassenden Analyse von Umweltindikatoren und unter Berücksichtigung der Fortschritte bei den politischen Zielen zum Schluss, dass wahrscheinlich weder Umweltmassnahmen allein noch wirtschafts- oder technologiebedingte Effizienzverbesserungen ausreichend sein werden, um die Ziele der Europäischen Union (EU) für das Jahr 2050 zu verwirklichen. Stattdessen seien grundlegende Veränderungen der Produktions- und Verbrauchssysteme nötig (EUA 2015a).“

Sollten unsere Forderungen unter dem aktuellen Zusammenspiel der Verkehrs-, Energie-, Ernährungs-, Wirtschafts-, Finanz-, Bildungs-, Sozial-, Entscheidungsfindungs- und weiteren Systemen nicht umgesetzt werden können, muss sich dieses systemübergreifende Zusammenspiel ändern. 

Wie ein Systemwandel oder ein mögliches alternatives System aussehen soll, wurde bewusst offen gelassen. Die Interpretation sollte in einem Prozess gefunden werden, an dem sich die gesamte Gesellschaft beteiligen kann. Dies ist jedoch noch nicht passiert. 

Stand 2020: In Basel wird demnächst über das Hafenbecken 3 abgestimmt. Der Klimastreik Basel stellt sich gegen dieses Projekt und das damit verbundene Konsumwachstum. Die Befürworter*innen des Gateway Basel Nord setzen auf ein unbegrenztes Konsumwachstum und wollen die Container-Import-Menge mindestens verdreifachen. Dabei gehört die globale Schifffahrt zu den klimaschädlichsten Branchen weltweit. Mit der massiven Erhöhung des Containerumschlags wächst auch der Lastwagenverkehr ab Hafen Kleinhüningen von heute gut 750 auf über Tausend Fahrten pro Tag (Quelle: Gateway Basel Nord AG). Das Riesenterminal schadet somit dem Klimaschutz. Wer die Klimakrise ernst nimmt, investiert nicht 115 Mio. Franken Steuergelder (plus nochmal so viel an Bundessubventionen), um noch mehr Güter um die ganze Welt zu transportieren.

Herausforderungen, welche auf uns als Gesellschaft zukommen, werden von der Wissenschaft skizziert. Gleichzeitig gibt sie uns Lösungsansätze in die Hand. Wie diese Lösungsansätze umgesetzt werden, liegt jedoch in der Verantwortung der Politik. Als Wähler*innen bestimmen in der Schweiz Sie, wie diese Politik aussieht.Vielen Dank, dass Sie diese Verantwortung wahrnehmen.